Der Verfassungsgerichtshof hat Anträge des Obersten Gerichtshofes (OGH) und des Oberlandesgerichtes Graz betreffend die Regelungen zur Schwerarbeiterpension als unbegründet abgewiesen. Zum einen, so der VfGH, ist der Begriff „Schwerarbeit“ ausreichend präzise definiert. Zum anderen sind auch die Berechnungsmethoden nicht unsachlich.
Entscheidung (PDF 0.5 MB)