Inhalt Slowenisch keine Amtssprache vor dem BG Klagenfurt 16.12.2004 B 484/03 Der Verfassungsgerichtshof hält die bestehende Regelung, dass Slowenisch nicht als Amtssprache vor dem Bezirksgericht Klagenfurt gilt, für zulässig. zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)