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Slowenisch keine Amtssprache vor dem BG Klagenfurt

16.12.2004

B 484/03

Der Verfassungsgerichtshof hält die bestehende Regelung, dass Slowenisch nicht als Amtssprache vor dem Bezirksgericht Klagenfurt gilt, für zulässig.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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