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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass jene Verordnung des Wirtschaftsministers, die den sogenannten Sptritpreisrechner regelt, grundsätzlich gesetzeskonform ist. Diese Einrichtung, die für Transparenz bei den Benzinpreisen sorgen soll, kann weiter bestehen. Aufgehoben hat der Verfassungsgerichtshof jedoch die Verpflichtung, dass Tankstellenbetreiber auch melden müssen, ob es bei ihnen Serviceeinrichtungen (wie Shop, Waschstraße etc.) gibt. Diese Verpflichtung geht zu weit.

Entscheidung (PDF 0.3 MB)

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