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Stabilitätsabgabe für Banken nicht verfassungswidrig

14.12.2011

B 886/11

Die eingeführte Stabilitätsangabe für Banken ist nicht verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Gesetzgeber die Grenzen nicht überschreitet, wenn er – vereinfacht gesagt – die Banken an den Kosten für die Bekämpfung der Finanzkrise beteiligt, zumal den Banken eine besondere Verantwortung für diese Krise zukommt.

Entscheidung (PDF 0.3 MB)

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