Die eingeführte Stabilitätsangabe für Banken ist nicht verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Gesetzgeber die Grenzen nicht überschreitet, wenn er – vereinfacht gesagt – die Banken an den Kosten für die Bekämpfung der Finanzkrise beteiligt, zumal den Banken eine besondere Verantwortung für diese Krise zukommt.
Entscheidung (PDF 0.3 MB)