Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das derzeit bestehende System für die Standplatz-Vergabe bei Christkindlmärkten in Wien gesetzwidrig ist. Die Praxis der „Vormerkungen“ (automatische Bevorzugung jener, die im Vorjahr einen Standplatz zugeteilt bekamen) darf nämlich nicht zu einem „geschlossenen Kreis von Marktteilnehmern“ führen. Dies verstößt gegen das Prinzip der Marktfreiheit.
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