Navigation öffnen
Inhalt

Steiermark: Ausschluss von Gemeineratsmitgliedern als Sanktion verfassungswidrig

03.03.2010

G 256–258/09

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Bestimmung in der Steirischen Gemeindeordnung als verfassungswidrig aufgehoben. Mit dieser Regelung können Mitglieder des Gemeinderates als Sanktion für eine Verletzung der Vertraulichkeit bis zu drei Monate lang von Sitzungen des Gemeinderates ausgeschlossen werden. Das ist jedoch verfassungswidrig.

Zum Seitenanfang