Der Verfassungsgerichtshof hat sein Gesetzesprüfungsverfahren des – mittlerweile neu gefassten – Übernahmegesetzes abeschlossen. In der vom Verfassungsgerichtshof zu prüfenden (alten) Fassung waren wesentliche Bestimmungen verfassungswidrig. Die Entscheidung dürfte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das derzeit geltende Übernahmegesetz haben.
Der Verfassungsgerichtshof hat in diesem Erkenntnis jedoch eine über das Wirtschaftsrecht hinaus reichende Grundsatzentscheidung getroffen: Alle Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag (also zum Beispiel der Bundeskommunikationssenat) dürfen nur in Einzelfällen entscheiden, jedoch keine Verordnungen erlassen. Gesetze, die Kollegialbehörden die Befugnis einräumen, Verordnungen zu erlassen, wären verfassungswidrig, weil diese Behörden nicht dem Parlament verantwortlich sind.
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