Der Verfassungsgerichtshof hat Bestimmungen des Tiroler Schischulgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Es stellt – vereinfacht gesagt – einen ungerechtfertigten Eingriff in die Freiheit der Erwerbsausübung dar, wenn festgelegt wird, dass jede Schischule sämtliche Disziplinen in allen Leistungsklassen anbieten muss. Der VfGH hat eine Reparaturfrist bis zum 31. März 2011 gesetzt.