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Transsexuellen-Erlass des Innenministeriums gesetzwidrig

08.06.2006

V 4/06

Der Verfassungsgerichtshof hat den sog. Transsexuellen-Erlass des Innenministeriums als gesetzwidrig aufgehoben. Dieser sah u.a. vor, dass eine Änderung des Geschlechts nur dann im Geburtenbuch eingetragen werden darf, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht verheiratet ist (und zwar offenbar vor dem Hintergrund, dass es somit nicht zu einer gleichgeschlechtlichen Ehe kommen kann).
Der Verfassungsgerichtshof hält in seiner Entscheidung jedoch fest: „Die Beurkundung des Geschlechts einer Person kann nicht durch den Bestand einer Ehe gehindert werden.“ Diese Regelung des Transsexuellen-Erlasses findet in keiner Bestimmung der Rechtsordnung eine gesetzliche Deckung.  
Die Aufhebung gilt ab Kundmachung, die unverzüglich zu erfolgen hat. Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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