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Verfahrensregeln zu Beschwerde bei Schubhaft verfassungswidrig

10.04.2015

G 151/2014 ua

Der Verfassungsgerichtshof hat – vereinfacht gesagt – Bestimmungen, die die Beschwerde gegen Schubhaft betreffen, aufgehoben. So ist etwa nicht präzise genug festgelegt, wo Rechtsmittel einzubringen sind.

Entscheidung (PDF 0.8 MB)
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