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Verordnung zur Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe gesetzwidrig

02.03.2006

V 82/05

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland betreffend Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe gesetzwidrig ist. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2006 in Kraft.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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