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Verpflichtung zur Errichtung neuer Hausbrieffach-Anlagen verfassungswidrig

25.04.2006

G 100/05 ua

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verpflichtung für Hauseigentümer, auf ihre Kosten neue Hausbrieffach-Anlagen errichten zu lassen, verfassungswidrig ist. Der Stichtag für die Umrüstung, 1. Juli 2006, ist hinfällig.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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