Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verpflichtung für Hauseigentümer, auf ihre Kosten neue Hausbrieffach-Anlagen errichten zu lassen, verfassungswidrig ist. Der Stichtag für die Umrüstung, 1. Juli 2006, ist hinfällig.
zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)