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VfGH vertagte Beratungen ua zu NÖ. Mindestsicherung und Gesellschafterausschluss

18.12.2017


Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Dezembersession 2017 die Beratungen ua. zu folgenden Rechtssachen vertagt:

  • Prüfung des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes auf Antrag des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (Deckelung, Wartefrist).
  • Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Teile der §§ 1, 3, 4, 5, 9 und 10 des Bundesgesetzes über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (Gesellschafter-Ausschlussgesetz – GesAusG) idF BGBl. I 71/2009 als verfassungswidrig. In dieser Rechtssache hat am 6. Dezember 2017 eine öffentliche Verhandlung stattgefunden.

In den genannten Fällen müssen noch Fragen geklärt werden. Eine Entscheidung ist in einer der nächsten Sessionen zu erwarten.

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