Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde von Dr. Franz Großmann, weil er als Vertrauensperson von Mag. Harald Dobernig im Hypo-Untersuchungsausschuss nicht zugelassen worden ist, als unzulässig zurückgewiesen. Die Entscheidung des Untersuchungausschuss richtet sich an die Auskunftsperson (Mag. Harald Dobernig), nicht an die Vertrauensperson. Ein Eingriff in die Rechtssphäre der Vertrauensperson ist daher ausgeschlossen.
Beschluss (PDF 0.2 MB)