VfGH-Beschwerden zu Tiroler Grundverkehr: Bisher kein Anlass zur Gesetzesprüfung
28.02.2008
B 963/06 B 1249/06 B 299/07
Der Verfassungsgerichtshof hat jüngst in mehreren Beschwerden den Tiroler Grundverkehr betreffend entschieden. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen sind aus Anlass dieser Beschwerden nicht entstanden.