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VfGH-Entscheidung zu "Ehe" Homosexueller

12.12.2003

B 777/03 

Die Unzulässigkeit der Trauung Homosexueller ist nicht verfassungswidrig. Eine entsprechende Entscheidung des Landeshauptmannes von Wien ist mit der Verfassung vereinbar.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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