Inhalt VfGH-Entscheidung zu "Ehe" Homosexueller 12.12.2003 B 777/03 Die Unzulässigkeit der Trauung Homosexueller ist nicht verfassungswidrig. Eine entsprechende Entscheidung des Landeshauptmannes von Wien ist mit der Verfassung vereinbar. zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)