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VfGH-Präsident Gerhart Holzinger mit hochrangigem deutschen Ehrenzeichen ausgezeichnet

09.10.2017

Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, überreichte das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband. 

Bundesverfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle (r.) überreicht VfGH-Präsident Gerhart Holzinger das Ehrenzeichen.  (Foto: BVerfG/Kuberski) 
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger und Gastgeber BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle. (Foto: BVerfG/Kuberski)

Im Rahmen eines Festakts im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, seinem österreichischen Amtskollegen Gerhart Holzinger am Montag, 9. Oktober 2017, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland überreicht. Holzinger hat sich sehr um den verfassungsrechtlichen Austausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich verdient gemacht, heißt es in der Begründung für die Auszeichnung.

Holzinger bedankte sich für das Zeichen kollegialer Verbundenheit und Wertschätzung, die nicht ihm allein gelte, „sondern auch meinen Kolleginnen und Kollegen des österreichischen Verfassungsgerichtshofes“. Im deutschen Bundesverfassungsgericht sieht Holzinger, „was seine internationale Strahlkraft und seine Beispielswirkung anlangt, ohne Zweifel das weltweit bedeutendste Gericht seiner Art“. Beispielwirkung für den österreichischen VfGH habe das Bundesfassungsgericht mit dem Gedanken gehabt, dass staatliche Eingriffe in Grundrechte nur dann als verfassungsmäßig qualifiziert werden können, wenn sie verhältnismäßig sind. Holzinger: „Dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip prägt – in Abkehr von einem zuvor sehr formalen Verfassungsverständnis –  seit den 1980er Jahren auch die Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes.“

Holzinger unterstrich auch die gemeinsame Sorge angesichts der Entwicklung in einzelnen europäischen Staaten, wo die „Verfassungsgerichtsbarkeit in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt, ja die Idee der Verfassungsgerichtsbarkeit zerstört zu werden droht“.

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