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VfGH hebt Bestimmungen des Tiroler Abfallwirtschaftskonzeptes auf

01.12.2005

V 81/05

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass eine nicht vom Land selbst errichtete und betriebene Müllbehandlungsanlage in das Tiroler Abfallwirtschaftskonzept aufgenommen werden kann ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Land und dem privaten Anlagenbetreiber. Eine Art „generelle Anordnung“ der Landesregierung kann einen solchen Vertrag nicht ersetzen.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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