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Online-Werbung nicht von der Werbeabgabe erfasst: VfGH lehnt Beschwerden von Verlagen ab

25.10.2017E 2025/2016 ua

Die Nicht-Einbeziehung der erheblich vom Ausland aus erbrachten Internet-Werbung liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Herbstsession insgesamt 23 Beschwerden von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen bzw. Radiostationen gegen die Werbeabgabe abgelehnt. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, für Werbung im Internet anders als für Werbung in Printmedien oder Radio keine Werbeabgabe einzuheben.

Wörtlich hält der VfGH fest: „Dem Gesetzgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er Online-Werbung, die in erheblichem Ausmaß durch Werbeleister vom Ausland aus erbracht wird, in Anbetracht der vom Werbeabgabegesetz erfassten Steuertatbestände
(§ 1 Abs. 2 Z 1 bis 3 Werbeabgabegesetz 2000) im Rahmen seines rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes nicht in die Abgabepflicht nach dem Werbeabgabegesetz 2000 einbezieht.“

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