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Vizepräsidentin Brigitte Bierlein übernimmt interimistisch Leitung des Verfassungsgerichtshofes

01.01.2018

Präsident Gerhart Holzinger hat den Gerichtshof am 31. Dezember 2017 verlassen. Bundesregierung muss NachfolgerIn bestellen.

Der Verfassungsgerichtshof steht seit heute, 1. Jänner 2018, unter der interimistischen Leitung von Vizepräsidentin Brigitte Bierlein. Sie hat diese Aufgabe nach dem Ausscheiden von Präsident Gerhart Holzinger von Gesetzes wegen inne. Bierlein ist seit 2003 Vizepräsidentin des Gerichtshofes und war bis zuletzt neben ihrer Funktion als Vertreterin des Präsidenten als ständige Referentin tätig.

Noch zwei weitere Stellen sind mit Jahreswechsel frei geworden: So wie Präsident Holzinger sind die Mitglieder Rechtsanwalt Eleonore Berchtold-Ostermann und Senatspräsident Rudolf Müller wegen Erreichens der Altersgrenze von 70 Jahren aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden.

Bierlein bedankt sich beim bisherigen Präsidenten und den beiden Verfassungsrichtern: „Gerhart Holzinger, Eleonore Berchtold-Ostermann und Rudolf Müller waren jeweils rund 20 Jahre Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und haben dessen Tätigkeit als langjährige ständige Referenten, Gerhart Holzinger zudem in den letzten zehn Jahren als Präsident, entscheidend geprägt.“

Die neu zu bestellenden Mitglieder werden auf Vorschlag des Nationalrates bzw. des Bundesrates vom Bundespräsidenten ernannt. Das Vorschlagsrecht für den Präsidenten oder die Präsidentin kommt der Bundesregierung zu.

Das reibungslose Funktionieren einschließlich der Beschlussfähigkeit des Gerichtshofes ist jedenfalls gewährleistet. Sollte bis zur nächsten Session, die am 26. Februar 2018 beginnt, kein neuer Präsident oder keine neue Präsidentin ernannt sein, wird Vizepräsidentin Bierlein – wie schon bisher im Fall einer Vertretung – den Vorsitz in den Beratungen und Verhandlungen des VfGH führen.

Und wenn die übrigen Nachbesetzungen zu Beginn der nächsten Session noch nicht erfolgt sind, werden zu Beratungen und Verhandlungen Personen aus dem Kreis der sechs Ersatzmitglieder zugezogen. Diese sind – so wie die Mitglieder – bis zum 70. Lebensjahr bestellt.

Dennoch setzt Bierlein auf eine rasche Regelung der Nachfolge: „Ich hoffe, dass die frei gewordenen Stellen bis zum Beginn der nächsten Session besetzt sein werden. Immerhin ist der Verfassungsgerichtshof aktuell mit einem Höchststand an Beschwerden konfrontiert. Dieser resultiert zum einen aus der behördlichen Aufarbeitung der großen Migrationsbewegung 2015/16, zum anderen aus einer sehr hohen Anzahl von Fällen aus dem Bereich des Glücksspielrechts.“

Bierlein geht davon aus, dass – wie bisher – bestmöglich qualifizierte Juristinnen und Juristen ausgewählt werden, um die für denRechtsstaat, im Besonderen den Grundrechtsschutz, unabdingbare hohe Qualität der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes weiterhin zu gewährleisten.

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