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UN-Hochkommissar Türk zu Meinungsaustausch am Verfassungsgerichtshof

07.06.2023

Themen waren menschenrechtliche Fragestellungen etwa in Bezug auf Klimawandel und Digitalisierung

Am 6. Juni fand am VfGH ein Meinungsaustausch zwischen dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk sowie einigen Mitgliedern des VfGH, angeführt von Präsident Christoph Grabenwarter, statt.

Thema des Gesprächs waren – neben den Schwerpunkten der Tätigkeit und der Arbeitsweise des UN-Hochkommissars für Menschenrechte – aktuelle Herausforderungen in menschenrechtlicher Hinsicht. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte betonte die Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte, insbesondere angesichts neuer menschenrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Digitalisierung. Daneben besprachen der UN-Hochkommissar und die Mitglieder des VfGH – neben dem Präsidenten Vizepräsidentin Verena Madner und die Verfassungsrichterinnen Claudia Kahr und Ingrid Siess-Scherz – die aktuelle menschenrechtliche Situation in einzelnen Staaten, wobei  auch auf konkrete Maßnahmen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte u.a. in Afrika, dem Nahen Osten und Asien eingegangen wurde. Dabei wurde nicht zuletzt auch auf die Bedeutung der Berichte des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte sowie des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge in der täglichen Arbeit des Verfassungsgerichtshofes hingewiesen.

Meinungsaustausch mit UN-Hochkommissar Volker Türk (2. v. l.), rechts außen VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter 


Besuch des UN-Hochkommissars für Menschenrechte Volker Türk 
V.l.n.r.: C. Kahr, V. Madner, V. Türk, C. Grabenwarter, I. Siess-Scherz, H. Tichy (c) VfGH/A. Bieniek


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