Vorarlberger Schischulgesetz teilweise verfassungswidrig
16.03.2007
G 40/06
Der Verfassungsgerichtshof hat das Vorarlberger Schischulgesetz teilweise aufgehoben. Der Eingriff in die Erwerbsfreiheit durch die Anordnung eines Mindestangebotes an Kursen ist verfassungswidrig.