Navigation öffnen
Inhalt

Vorarlberger Schischulgesetz teilweise verfassungswidrig

16.03.2007

G 40/06

Der Verfassungsgerichtshof hat das Vorarlberger Schischulgesetz teilweise aufgehoben. Der Eingriff in die Erwerbsfreiheit durch die Anordnung eines Mindestangebotes an Kursen ist verfassungswidrig.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
Zum Seitenanfang