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VfGH berät ab 13. Juni mehr als 400 Anträge und Beschwerden

10.06.2022

Die Fälle betreffend COVID-19 haben u.a. Impfpflicht und Betretungsverbot für Kultureinrichtungen zum Inhalt

Der Verfassungsgerichtshof tritt am Montag, 13. Juni, zu Beratungen zusammen, die für drei Wochen anberaumt sind. Auf der Tagesordnung stehen auch zahlreiche Fälle betreffend COVID-19. Insgesamt sind beim VfGH seit April 2020 über 840 solcher Fälle eingegangen; rund 670 davon sind bereits erledigt. Über Fälle ohne Bezug zur Pandemie informiert der VfGH demnächst gesondert. 

Steht ein Fall auf der Tagesordnung, bedeutet dies nicht automatisch, dass darüber in diesen Tagen entschieden wird. Die Entscheidungen des VfGH werden nach Ende der Beratungen den Verfahrensparteien zugestellt. Erst danach kann der VfGH darüber informieren.

Impfpflicht: Antragsteller sieht Recht auf Privatleben und Gleichheitsgrundsatz verletzt

Nach Einholung einer Stellungnahme der Bundesregierung beschäftigt sich der VfGH mit dem Antrag eines Wieners, der sich gegen die Impfpflicht wendet, wie sie zum Antragszeitpunkt im Februar 2022 gegolten hat. Er bringt vor, dass die Impfpflicht das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) verletze, denn dieses umfasse auch die medizinische Entscheidungsfreiheit und physische Integrität. Die verfügbaren Impfstoffe würden zu keiner Herdenimmunität führen und daher andere Personen nicht schützen. Laut dem Antragsteller ist die Impfung nicht das gelindeste Mittel und daher nicht verhältnismäßig: Mit Tests und Masken könne eine Ansteckung mit COVID-19 sogar effektiver vermieden werden.  

Der Antragsteller verweist darauf, dass er unter 40 Jahre alt sei und normalgewichtige junge Menschen ohne Vorerkrankungen das Gesundheitssystem nicht gefährden würden. Volljährige Personen gleich zu behandeln, unabhängig davon, welches Risiko sie für das Gesundheitssystem darstellen bzw. welches Risiko eine Impfung für sie bergen würde, verletze den Gleichheitsgrundsatz.

(G 37/2022 u.a. Zlen.) 

Weiters setzt der VfGH seine Beratungen über andere Anträge fort, die sich gegen Gesetze und Verordnungen zu Maßnahmen gegen COVID-19 richten. Dazu gehört etwa das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen, das vom 22. November bis 11. Dezember 2021 gegolten hat und gegen das sich der Kabarettist Alfred Dorfer und weitere Kulturschaffende wenden (siehe hier).

(V 312/2021)

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