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Wahlanfechtung in Molln/OÖ nicht erfolgreich

26.11.2015

W I 12–13/2015
W I 16–17/2015

Die Wahlanfechtung der Bürgermeisterwahl in Molln/OÖ ist nicht erfolgreich. Es gab innerhalb der dafür vorgesehenen Frist keinen Einspruch gegen das fehlerhafte Wahlergebnis im ersten Wahlgang bei der Gemeindewahlbehörde. Der Umstand, dass es zu keinem Einspruch kam, bewirkte, dass die Stichwahl auf Basis eines kundgemachten, nicht beeinspruchten und daher gültigen Wahlergebnisses regelkonform durchgeführt wurde. Das offensichtlich fehlerhafte Zustandekommen des Wahlergebnisses im ersten Wahlgang (Rechenfehler) konnte vom Verfassungsgerichtshof – eben weil kein fristgerechter Einspruch erfolgte – nicht mehr aufgegriffen werden.

Entscheidung (PDF 0.3 MB)
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