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Wahlanfechtungen in Niederösterreich stattgegeben

01.12.2010

W I-4/10
W I-5/10

Der Verfassungsgerichtshof hat zwei Wahlanfechtungen betreffend Gemeinderatswahlen in Niederösterreich stattgegeben. Bei der Gemeinderatswahl in Tulln wurde ein Stimmzettel fälschlicherweise für ungültig erklärt, der richtigerweise für die FPÖ zu zählen ist. Hier muss das Wahlergebnis, d.h. der Mandatsstand, neu ermittelt werden. Bei der Gemeinderatwahl in Altmelon wurden Wahlkarten auf telefonischen bzw. mündlichen Antrag hin ausgestellt. Eine solche Vorgangsweise ist unzulässig. Die Gemeinderatswahl in Altmelon muss wiederholt werden.

Entscheidung (PDF 0.2 MB) Entscheidung (PDF 0.1 MB)

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