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Werbebeobachtung: Veröffentlichung von bloßen Verdachtsmomenten unsachlich und daher verfassungswidrig

15.03.2007

G 138/06

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass im Zusammenhang mit der Werbebeobachtung die Veröffentlichung von bloßen Verdachtsmomenten unsachlich und daher verfassungwidrig ist. 

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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