Werbebeobachtung: Veröffentlichung von bloßen Verdachtsmomenten unsachlich und daher verfassungswidrig
15.03.2007
G 138/06
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass im Zusammenhang mit der Werbebeobachtung die Veröffentlichung von bloßen Verdachtsmomenten unsachlich und daher verfassungwidrig ist.