Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen: Die Behandlung der Beschwerde gegen Vorschreibungen von Pensionssicherungsbeiträgen betreffend Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Wien wird abgelehnt. Beim Verfassungsgerichtshof sind in diesem Zusammenhang keine verfassungsrechtlichen Bedenken entstanden. Die behaupteten Rechtsverletzungen sind so wenig wahrscheinlich, dass die Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
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