Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung von Beschwerden abgelehnt, die die Verpflegungsverordnung bzw. die Frage, was genau unter „Kochgelegenheit“ zu verstehen ist, zum Inhalt hatten. Dazu müssen, so der Gerichtshof auch unter Hinweis auf bereits ergangene Entscheidungen, keine verfassungsrechtlich relevanten Überlegungen mehr angstellt werden.
Beschluss (PDF 0.1 MB)
Beschluss (PDF 0.1 MB)