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„Arbeit statt Strafe“: Antrag des Landesgerichtes Linz auf Aufhebung des Modellversuchs nicht zulässig

15.03.2007

V 60/06

Das Landesgericht Linz hat an den Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, jenen Erlass der Justizministerin, der den Modellversuch „Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe“ zum Inhalt hat, als gesetzwidrig aufzuheben. Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, den Antrag zurückzuweisen. Der Erlass der Justizministerin ist nicht als Verordnung zu werten.

zum Beschluss (PDF 0.1 MB)
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