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„Autorisiertes“ TV-Team bei Amtshandlung dabei: Rechtsverletzung Betroffener dadurch möglich

03.03.2006

B 345/05

Der Verfassungsgerichtshof hat einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien als verfassungswidrig aufgehoben, weil er sich zu Unrecht nicht mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob ein von einer Behörde „autorisiertes“ TV-Kamerateam, das zu einer Amtshandlung „mitgenommen“ wird, zu einer Rechtsverletzung für die Betroffenen führen kann. Der VfGH vertritt in seiner Entscheidung die Auffassung, dass eine solche Rechtsverletzung „möglich erscheint“. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien muss sich nun mit dieser Frage auseinandersetzen.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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