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„Entschädigungsfonds“: Ärztegesetz nicht verfassungswidrig

10.10.2007

G 187/06

Jene Regeln im Ärztegesetz, die einen Soldiarfonds für Patienten bei schuldhaftem widerrechtlichem Handeln von Ärzten vorsehen, sind nicht verfassungswidrig. Ein entsprechender Antrag der Ärztekammer wurde abgewiesen.

Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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