„Entschädigungsfonds“: Ärztegesetz nicht verfassungswidrig
10.10.2007
G 187/06
Jene Regeln im Ärztegesetz, die einen Soldiarfonds für Patienten bei schuldhaftem widerrechtlichem Handeln von Ärzten vorsehen, sind nicht verfassungswidrig. Ein entsprechender Antrag der Ärztekammer wurde abgewiesen.