Der Verfassungsgerichtshof hat eine Regelung als verfassungswidrig aufgehoben, die den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft ermächtigt, Vorschriften über Verfahren sowie über Voraussetzungen und die Höhe von Vergünstigungen bei Erzeugerprämien zu erlassen, soweit dies zur Durchführung von gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zur Schaffung und Durchführung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte für die in Anhang II EG-Vertrag angeführten Erzeugnisse sowie sonstige Handelsregelungen erforderlich oder geboten ist. Damit wird jedoch auf das gesamte gemeinschaftsrechtliche Marktordnungsrecht verwiesen. Eine solche „pauschale“ Verweisung ist zu unbestimmt. Der Verfassungsgerichtshof hat eine Reparaturfrist bis zum 30. Juni 2007 gesetzt.
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zur Entscheidung (Verordnungsprüfung) (PDF 0.1 MB)