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Kein Parteiantrag auf Normenkontrolle in Verfahren nach dem WohnungsgemeinnützigkeitsG?

10.10.2016

G 162/2016

Prüfung des § 62a Abs 1 Z 4 VfGG idF BGBl I 59/2016 betr die Unzulässigkeit der Stellung eines Parteiantrags auf Normenkontrolle im Verfahren gemäß § 22 Abs 1 WGG (G 370/2016)

Prüfungsbeschluss vom 10. Oktober 2016 (PDF 0.2 MB)

Verfassungswidrigkeit der generellen Ausnahme aller in einer Bestimmung des WohnungsgemeinnützigkeitsG geregelten Verfahren von der Möglichkeit der Stellung eines Parteiantrags auf Normenkontrolle; keine Erforderlichkeit im Sinne einer Unerlässlichkeit der Regelung des VfGG

Entscheidung vom 29. November 2016 (G 370/2016)


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