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Prüfung einer Bestimmung des Krnt VeranstaltungsG 2010

25.06.2024

E 3608/2023

Prüfung des § 8 Abs. 3 Krnt VeranstaltungsG 2010 idF LGBl 110/2012 betreffend das Veranstaltungsverbot am Karfreitag und am 24. Dezember sowie die Beschränkung für Veranstaltungen am Karsamstag (G 110/2024)

Prüfungsbeschluss vom 25. Juni 2024 (PDF 0.2 MB)

Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des Krnt VeranstaltungsG betreffend ein absolutes – wenn auch zeitlich eng begrenztes – Veranstaltungsverbot am Karfreitag; keine "Vorrangstellung" des Schutzes religiöser Gefühle und des religiösen Friedens vor anderen Grundrechten; Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch das absolute Veranstaltungsverbot mangels angemessenen Ausgleichs mit widerstreitenden Grundrechten, wie der Freiheit der Kunst oder der Erwerbsfreiheit

Entscheidung vom 11. Dezember 2024 (G110/2024) 


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