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Prüfung Art VI Z 54 GerichtsgebührenG

08.03.2017

E 2580/2016

Prüfung der Wortfolge ", die Anmerkung 1a zur Tarifpost 2" in Art VI Z 54 GerichtsgebührenG – GGG idF BGBl I 190/2013 betr die Anordnung des rückwirkenden Inkrafttretens einer neuerlichen Regelung über die zu entrichtende Pauschalgebühr für das Verfahren über die Erlassung einstweiliger Verfügungen in zweiter Instanz (G 55/2017)

Prüfungsbeschluss vom 8. März 2017 (PDF 0.2 MB)

Aufhebung der rückwirkenden Anordnung des Inkrafttretens der Neuregelung über die Pauschalgebühr für den Rekurs gegen einstweilige Verfügungen wegen Verstoßes gegen den aus dem Gleichheitssatz abzuleitenden Vertrauensschutz:

Entscheidung vom 30. Juni 2017 (G 55/2017)


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