Prüfung betr den Ausschluss der Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Verjährung
28.06.2017
E 250/2017
Prüfung des § 304 BAO idF BGBl I 14/2013 betr den Ausschluss der Wiederaufnahme eines Verfahrens auf Antrag einer Partei nach Eintritt der Verjährung (G 131/2017)
Gleichheitswidrigkeit der Beschränkung der Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens infolge Anknüpfens an die Verjährungsfrist von drei bzw fünf Jahren: