Prüfung des Flächenwidmungsteils Nr. 3 Änderung Nr. 3.13 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptteils Nr. 1 Änderung Nr. 1.05 des Gemeinderats der Gemeinde Jeging vom 12.02.2016 sowie des Bebauungsplans Nr. 05 "Mühlholz" vom Gemeinderat der Gemeinde Jeging vom 14.12.2018 betreffend die Kundmachung der Umwidmung von Grundstücken (V 317/2021)
Prüfungsbeschluss vom 6. Oktober 2021 (PDF 0.5 MB)
Aufhebung des Flächenwidmungsteils, des Örtlichen Entwicklungskonzepts und eines Bebauungsplans einer Oberösterreichischen Gemeinde mangels ordnungsgemäßer Kundmachung wegen Fehlens des – nach dem Oö RaumOG 1994 erforderlichen – Hinweises, Anregungen oder Einwendungen während der Auflagefrist einzubringen; erheblicher Verstoß gegen Formvorschriften mangels Hinweises auf die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung im Verordnungserlassungsverfahren
Entscheidung vom 15. März 2022 (V 317/2021)