Prüfung der Abs. 1 und 2 des § 1 einer V der BPD Linz vom 01.02.1983 betreffend das Verbot des Anschlagens von Druckwerken an näher bezeichneten öffentlichen Orten im Stadtgebiet (V 20/2019)
Prüfungsbeschluss vom 27. Februar 2019 (PDF 0.3 MB)
Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Verordnung der Bundespolizeidirektion Linz betreffend das Verbot des Anschlagens von Druckwerken an näher bezeichneten öffentlichen Orten im Stadtgebiet von Linz mangels Anpassung an geänderte Verhältnisse; das Bestehen von nur noch vier Flächen für das "freie" Anschlagen von Druckwerken im gesamten Stadtgebiet und das Verunmöglichen des Plakatierens im Bereich der Innenstadt stellen eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit dar
Entscheidung vom 26. September 2019 (V 20/2019)