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Prüfung der Zuständigkeit des Heerespersonalamts für Pauschalentschädigungen

04.03.2021

E 3310/2020 ua

Prüfung einer Zeichenfolge in § 34b Abs. 2 ZivildienstG idF BGBl. I 16/2020 betreffend die Anwendung des HeeresgebührenG 2001 auf die Entschädigung und die Fortzahlung der Dienstbezüge von Zivildienern (G 47/2021)

Prüfungsbeschluss vom 4. März 2021 (PDF 0.6 MB)

Verfassungswidrigkeit der Zuständigkeit des Heerespersonalamtes – einer dem Bundesminister für militärische Angelegenheiten organisatorisch untergeordneten Behörde – zur Erlassung von Bescheiden betreffend die Pauschalentschädigung und den Verdienstentgang außerordentlicher Zivildienstleistender; keine Besorgung der im Zusammenhang mit dem Zivildienst stehenden Verwaltungsaufgaben durch – dem Bundesminister für Landesverteidigung unterstehenden – Behörden auf Grund der verfassungsgesetzlichen Trennung der Systeme von ziviler und militärischer Gewalt

Entscheidung vom 17. Juni 2021 (G 47/2021 ua) 

 

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