Prüfung der §§ 10a und 10b des Bgld MindestsicherungsG betr die "Mindeststandards Integration" zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts sowie die Deckelung der Mindestsicherung von € 1.500,- pro Haushalt (G 308/2018)
Prüfungsbeschluss vom 10. Oktober 2018 (PDF 0.5 MB)
Keine sachliche Rechtfertigung für unterschiedlich hohe Mindestsicherungsansprüche nach dem Bgld MindestsicherungsG durch Anknüpfung an eine 6-jährige Aufenthaltsdauer im Inland; mangelnde Berücksichtigung der Personenanzahl und des Bedarfs von mehreren in einem Haushalt lebenden Personen durch Deckelung des Mindeststandards pro Haushalt mit einem Fixbetrag von € 1.500,– ohne entsprechende Mindestabsicherung pro hinzukommender Person unsachlich
Entscheidung vom 1. Dezember 2018 (G 308/2018)