Prüfung des Flächenwidmungsplans 1994 der Gemeinde Willendorf idF der Verordnung des Gemeinderates vom 07.12.2012, soweit er für ein Grundstück die Widmung "Grünland Land- und Forstwirtschaft" festlegt (V 4/2017)
Prüfungsbeschluss vom 12. Dezember 2016 (PDF 0.5 MB)
Abgehen vor der bisherigen Judikatur zur Frage der Anwendung nicht gehörig kundgemachter Verordnungen durch Gerichte im Hinblick auf die Einführung des Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit reformatorischer Entscheidungsbefugnis; gesetzwidrig kundgemachte Verordnungen bzw verfassungswidrig kundgemachte Gesetze bis zur Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof für jedermann verbindlich; Gesetzwidrigkeit des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Willendorf hinsichtlich der Rückwidmung eines Grundstücks in Grünland mangels Vornahme einer die Interessen des bisherigen Baulandeigentümers mitberücksichtigenden Interessenabwägung und mangels Auswahl des Grundstücks zur Rückwidmung nach sachlichen Kriterien
Entscheidung vom 28. Juni 2017 (V 4/2017)