Prüfung des Flächenwidmungsplans vom 15.10.1998 und vom 17.03.1999 und des Bebauungsplans der Grundstufe für den Bereich „Alpschwendt“ vom 27.05.2015 der Gemeinde Hollersbach hinsichtlich eines bestimmten (ehemaligen) Grundstücks (V 81/2018)
Prüfungsbeschluss vom 11. Dezember 2018 (PDF 0.5 MB)
Keine Gesetzwidrigkeit des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans einer Salzburger Gemeinde; keine Notwendigkeit einer abschließenden Prüfung der Verkehrserschließung eines Grundstücks bereits bei Erstellung des Flächenwidmungsplans; entgegen der bisherigen Rechtsprechung nunmehr bei Fehlen anderer Auslegungsmomente Abstellen auf die "Strichmitte" bei Widmungsgrenzen zur Wahrung der Plangenauigkeit ausreichend
Entscheidung vom 14. Juni 2019 (V81/2018 ua)