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Prüfung einer Bestimmung der Steiermärkischen Landes-Verfassung

18.06.2022

KR 1/2021

Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Art. 50 Abs. 1 Z 7 Stmk Landes-Verfassungsgesetz 2010 idF LGBl 76/2014 betreffend die

Gebarungskontrolle des Landesrechnungshofes von Wohnbauträgern, die Mittel aus der Wohnbauförderung erhalten (G 221/2022)

Prüfungsbeschluss vom 18. Juni 2022 (PDF 0.6 MB)

Verstoß einer Bestimmung des Stmk L-VG 2010 betreffend die Zuständigkeit des Landesrechnungshofs zur Kontrolle der Gebarung von Wohnbauträgern gegen bundesverfassungsgesetzliche Bestimmungen; keine Begründung einer Kontrollzuständigkeit des Landesrechnungshofs Steiermark durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stmk Landesregierung und einem Wohnbauträger; Begründung von Kontrollbefugnissen des Rechnungshofs des Bundes – und auf Grund der "Gleichartigkeit" auch des Landesrechnungshofs – nur durch Organe der Gesetzgebung im Wege eines Gesetzes im formellen Sinn und nicht durch Verwaltungsorgane

Entscheidung vom 06. Dezember 2022.pdf (G 221/2022) 

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