Prüfung des § 46 BundesbehindertenG idF BGBl. I 57/2015 betreffend das Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren und die Beschwerdefrist (G 225/2021)
Prüfungsbeschluss vom 17. Juni 2021 (PDF 0.5 MB)
Keine Bedenken gegen das Verbot, in Verfahren nach dem BundesbehindertenG neue Tatsachen und Beweismittel vor dem Bundesverwaltungsgericht vorzubringen; kein Widerspruch zum Rechtsstaatsgebot; Abweichung der Verfahrensregelung des BundesbehindertenG vom VwGVG zur Abgrenzung des Verfahrensgegenstandes und Strukturierung von Verfahren wegen deren Eigenheiten erforderlich; Neuerungsverbot steht einer Einbringung eines Sachverständigengutachtens durch den Antragsteller als Reaktion auf ein vom Verwaltungsgericht eingeholtes Gutachten im Rahmen des Parteiengehörs nicht entgegen; Verlängerung der Beschwerdefrist und der Frist zur Erlassung der Beschwerdevorentscheidung dient Konzentration des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde
Entscheidung vom 14. Dezember 2021 (G 225/2021)