Prüfung einer Wortfolge in §11 Abs 4 der KanalO der Gemeinde Lingenau vom 07.05.2007 und 04.06.2007 betreffend die Einhebung eines Ergänzungsbeitrags bei einer wesentlichen Änderung der Bewertungseinheit (V 48/2018)
Prüfungsbeschluss vom 13. Juni 2018 (PDF 0.3 MB)
Keine Aufhebung einer Bestimmung der Kanalordnung einer Vorarlberger Gemeinde betreffend die Erhebung einer Ergänzungsbeitrags im Falle der Erweiterung von Gebäuden ab 12m² zur Deckung der Kosten der Abwasserbeseitigungsanlage; Gebäudeerweiterung kann bei typisierender Betrachtung eine wesentliche erhöhte Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungsanlage bedeuten
Entscheidung vom 28.09.2018 (V 48/2018)