Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 5.00, der Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts Nr. 5.04, des Flächenwidmungsplans Nr. 5.00, der Änderung des Flächenwidmungsplans Nr. 5.10 und des Bebauungsplans vom 19.02.2020 der Marktgemeinde Großklein betreffend konkrete Grundstücke (V 261/2021)
Prüfungsbeschluss vom 06. Oktober 2021 (PDF 0.6 MB)
Aufhebung des Flächenwidmungsplans, des Örtlichen Entwicklungskonzepts und des Bebauungsplans einer Steiermärkischen Gemeinde soweit sie sich auf bestimmte – in einem Landschaftsschutzgebiet gelegene – Grundstücke beziehen; keine Darlegung der Gründe für die Widmungen im Erläuterungsbericht und den Verordnungsakten; keine gesetzliche Deckung der Widmungen im Widmungszeitpunkt in Anbetracht der tatsächlichen rechtswidrigen gewerblichen Nutzung; Nutzungs- und Geländeveränderungen per se baubewilligungspflichtig; Berücksichtigung der tatsächlichen rechtswidrigen Nutzung der Grundstücksflächen im Freiland im Rahmen der Flächenwidmung nicht zulässig
Entscheidung vom 8. März 2022 (V 261/2021)