Prüfung von Bestimmungen betreffend die Mietbeihilfe sowie die Mindeststandards und Grundbeträge zur Deckung des Wohnbedarfs bei Bedarfsgemeinschaften, den Sachleistungszwang für die Wohnkostenpauschale sowie für Zusatzleistungen bei Härtefällen (G 270/2022 ua, V 223/2022 ua)
Prüfungsbeschluss vom 05. Oktober 2022 (PDF 0.5 MB)
Aufhebung von Wortfolgen einer Bestimmung des SozialhilfegrundsatzG betreffend das ausnahmslose Sachleistungsgebot für die Wohnkostenpauschale sowie für Zusatzleistungen bei Härtefällen; Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Wr MindestsicherungsG auf Grund der Überschreitung der Höhe der Leistungen für Haushaltsgemeinschaften (75% des maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzes) gegenüber der im SozialhilfegrundsatzG festgelegten Höchstgrenze von 70%; kein Spielraum für Landesgesetzgeber, die im Grundsatzgesetz festgelegten Höchstsätze zu überschreiten; keine Bedenken gegen Bestimmungen des Wr MindestsicherungsG und den Verordnungen hinsichtlich der – anders als die Wohnkostenpauschale berechneten – Gewährung von Mietbeihilfe in Form einer Geldleistung anstelle einer Sachleistung, solange die Höchstsätze nicht überschritten werden
Entscheidung vom 15. März 2023.pdf (G270/2022 ua, V223/2022 ua)