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Prüfung näher bezeichneter Bestimmungen des Wr MindestsicherungsG, des Sozialhilfe-GrundsatzG sowie der Verordnungen der Wiener Landesregierung zum Wiener MindestsicherungsG für die Jahre 2020, 2021 und 2022

05.10.2022

E 3778/2021 ua

Prüfung von Bestimmungen betreffend die Mietbeihilfe sowie die Mindeststandards und Grundbeträge zur Deckung des Wohnbedarfs bei Bedarfsgemeinschaften, den Sachleistungszwang für die Wohnkostenpauschale sowie für Zusatzleistungen bei Härtefällen (G 270/2022 ua, V 223/2022 ua)

Prüfungsbeschluss vom 05. Oktober 2022 (PDF 0.5 MB)

Aufhebung von Wortfolgen einer Bestimmung des SozialhilfegrundsatzG betreffend das ausnahmslose Sachleistungsgebot für die Wohnkostenpauschale sowie für Zusatzleistungen bei Härtefällen; Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Wr MindestsicherungsG auf Grund der Überschreitung der Höhe der Leistungen für Haushaltsgemeinschaften (75% des maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzes) gegenüber der im SozialhilfegrundsatzG festgelegten Höchstgrenze von 70%; kein Spielraum für Landesgesetzgeber, die im Grundsatzgesetz festgelegten Höchstsätze zu überschreiten; keine Bedenken gegen Bestimmungen des Wr MindestsicherungsG und den Verordnungen hinsichtlich der – anders als die Wohnkostenpauschale berechneten – Gewährung von Mietbeihilfe in Form einer Geldleistung anstelle einer Sachleistung, solange die Höchstsätze nicht überschritten werden

Entscheidung vom 15. März 2023.pdf (G270/2022 ua, V223/2022 ua)

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