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Prüfung von Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsG sowie des GaswirtschaftsG

03.10.2023

G 122/2023 ua

Prüfung von Teilen des §77 ElWOG 2010 und §124 GWG 2011 betreffend den Tarif der Grundversorgung mit Strom und Gas (G 1102/2023 ua) 

Prüfungsbeschluss vom 3. Oktober 2023 (PDF, 0.9 MB)

Keine Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsG 2010 und des GaswirtschaftsG betreffend die Verpflichtung zur Grundversorgung von Haushaltskunden (Verbraucher) mit Strom und Gas; eindeutige Auslegung der hinreichend bestimmten grundsatzgesetzlichen Regelung der Grundversorgung; Regelung der Pflicht zur Grundversorgung aller Haushaltskunden mit Energie zu wettbewerbsfähigen und diskriminierungsfreien Preisen durch – im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum gelegene sowie verhältnismäßige – gesetzliche Vorgaben im öffentlichen Interesse; freie Tarifgestaltung durch jedes Energieversorgungsunternehmen, sofern der Tarif nicht höher ist als jener, zu dem die größte Anzahl der Haushaltkunden beliefert wird.

Entscheidung vom 12. März 2024 (G 1102/2023 ua)



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