Prüfung des § 16 Abs. 4 GehG idF BGBl I 96/2007 sowie des § 49 Abs. 5 BDG 1979 idF BGBl I 96/2007 betreffend die Überstundenvergütung von Personen in Teilauslastung (G 379/2021)
Prüfungsbeschluss vom 1. Dezember 2021 (PDF 0.5 MB)
VfGH 17.06.2022, G 379/2021
Aufhebung von Wortfolgen des GehaltsG 1956 betreffend die unterschiedliche Überstundenvergütung für in Voll- oder Teilauslastung tätige Richter im Rahmen der Rufbereitschaft während der Nachtstunden; 100%-iger (anstelle des tagsüber geltenden 50%-igen) – Überstundenzuschlag wegen der "Mehrbelastung" für vollausgelastete Richter gegenüber dem für Nachtstunden nicht erhöhten (auch tagsüber geltenden) 25%-igen Überstundenzuschlag für – vor außerordentlichen beruflichen Belastungen geschützte – teilausgelastete Richter sachlich nicht gerechtfertigt
Entscheidung vom 17. Juni 2022 (G 379/2021)