Prüfung des § 31 Abs. 2 Z 5 und des § 86 Abs. 15 Sbg ROG 2009 idF LGBl. 82/2017 sowie des § 86 Abs. 15 Sbg ROG 2009 idF LGBl. 62/2021 betreffend die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung (G 366/2021)
Prüfungsbeschluss vom 02. Dezember 2021 (PDF 0.6 MB)
Gleichheitswidrigkeit von Bestimmungen des Sbg RaumOG 2009 betreffend die Rechtmäßigkeit der Nutzung von Zweitwohnungen; partielle Ausnahme durch "Legalisierung" der Nutzung von Zweitwohnungen nicht mit den raumplanerischen Zielen von erheblichem öffentlichen Interesse vereinbar; keine sachliche Rechtfertigung der Änderung einer früher unzulässigen Nutzung in eine zulässige Zweitwohnungsnutzung unter Freistellung von allen Beschränkungen für Zweitwohnsitze
Entscheidung vom 30. Juni 2022 (G 366/2021)