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Prüfung von Bestimmungen des Salzburger RaumordnungsG 2009

02.12.2021

E 3788/2020

Prüfung des § 31 Abs. 2 Z 5 und des § 86 Abs. 15 Sbg ROG 2009 idF LGBl. 82/2017 sowie des § 86 Abs. 15 Sbg ROG 2009 idF LGBl. 62/2021 betreffend die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung (G 366/2021) 

Prüfungsbeschluss vom 02. Dezember 2021 (PDF 0.6 MB)

Gleichheitswidrigkeit von Bestimmungen des Sbg RaumOG 2009 betreffend die Rechtmäßigkeit der Nutzung von Zweitwohnungen; partielle Ausnahme durch "Legalisierung" der Nutzung von Zweitwohnungen nicht mit den raumplanerischen Zielen von erheblichem öffentlichen Interesse vereinbar; keine sachliche Rechtfertigung der Änderung einer früher unzulässigen Nutzung in eine zulässige Zweitwohnungsnutzung unter Freistellung von allen Beschränkungen für Zweitwohnsitze 

Entscheidung vom 30. Juni 2022 (G 366/2021)


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